Als IT-forensischer Sachverständiger unterstütze ich Rechtsanwälte bei IT-forensischen Gutachten, digitaler Beweissicherung und der Analyse technischer Sachverhalte.
Digitale Spuren spielen in einer Vielzahl von Verfahren eine zentrale Rolle – insbesondere in strafrechtlichen, wirtschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Ziel ist es, komplexe IT-Themen verständlich und verwertbar für Verfahren darzustellen.
Die Unterstützung erfolgt insbesondere in folgenden Konstellationen:
Verdacht auf Datenabfluss oder unbefugten Zugriff
IT-bezogene Straftaten (z. B. Hacking, Betrug, Manipulation)
arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit digitalem Bezug
wirtschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
Analyse von E-Mail-Kommunikation und digitalen Dokumenten
Auswertung von Servern, Arbeitsplatzsystemen und mobilen Geräten
Sicherung digitaler Spuren unter Einhaltung forensischer Standards, um deren Verwertbarkeit im gerichtlichen Verfahren sicherzustellen.
Erstellung von Privat- und Gerichtsgutachten zur technischen Bewertung digitaler Sachverhalte, inklusive nachvollziehbarer Dokumentation und Beweisführung.
Auswertung von E-Mails, Dateien, Metadaten und Systemprotokollen zur Rekonstruktion von Abläufen und zur Identifikation relevanter Informationen.
Fachliche Einordnung und kritische Prüfung bereits vorliegender Gutachten aus technischer Sicht.
Sicherung und Analyse digitaler Beweise bei Cyberkriminalität
Auswertung von Zugriffsprotokollen, IP-Daten und Kommunikationsverläufen
Nachvollziehbare Darstellung technischer Abläufe
Untersuchung bei Verdacht auf Mitarbeiterdelikte
Analyse von Datenabflüssen und Zugriffen
Nachweis von Verstößen gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen
Prüfung von Dateien auf nachträgliche Änderungen
Analyse von Zeitstempeln und Metadaten
Nachweis möglicher Manipulationen
Analyse von Datenschutzverletzungen
Rekonstruktion von Zugriffen auf personenbezogene Daten
technische Unterstützung bei der Aufklärung von Vorfällen
Die Zusammenarbeit erfolgt strukturiert und zielgerichtet:
Abstimmung des Untersuchungsumfangs im Vorfeld
klare Definition der Fragestellung
transparente und nachvollziehbare Vorgehensweise
gerichtsfeste Dokumentation der Ergebnisse
verständliche Aufbereitung technischer Inhalte
Ziel ist es, komplexe technische Sachverhalte so aufzubereiten, dass sie im juristischen Kontext verwertbar und nachvollziehbar sind.
Für eine erste Einschätzung oder zur Abstimmung eines konkreten Sachverhalts steht eine strukturierte Anfrage zur Verfügung.